Mit Verabschiedung im Bundesrat am 16.09.2022 und Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft getreten.
Ab dem 1. Oktober 2022 müssen Patienten und Besucher in Arzt- und Zahnarztpraxen bundesweit statt einer medizinischen Maske (OP-Maske) eine FFP2- beziehungsweise vergleichbare Maske tragen. In der Neufassung des § 28b IfSG heißt es nun: "… 5....
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