Dauer und Beginn der Ausbildung

Die Ausbildung zur/zum ZFA dauert grundsätzlich 36 Monate. Gemäß den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes kann eine Zulassung zur Abschlussprüfung nur erfolgen, wenn die Ausbildungszeit gemäß Vertrag nicht später als 2 Monate nach dem letzten Prüfungstag endet (34-Monats-Regel).

Der Ausbildungsbeginn sollte daher idealerweise am 01. August eines Jahres sein, um zur Sommerprüfung drei Jahre später zugelassen zu werden.

In Einzelfällen kann die Verkürzung der Ausbildungszeit um bis zu einem Jahr bei der BZK beantragt werden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn der Auszubildende Abitur oder bereits eine Ausbildung in einem verwandten Beruf absolviert hat. Auch bei sehr guten Leistungen im Verlauf der Ausbildung kann eine Verkürzung beantragt werden. Ausbilder und Auszubildender müssen beide mit der Verkürzung einverstanden sein.