Ab 1. Juni 2022: Corona-Schwerpunktpraxen in RLP auf Stand-by

Seit April 2020 standen in RLP flächendeckend 18 Corona-Schwerpunktpraxen zur zahnärztlichen Notfallversorgung von Covid19-Patienten und Patienten in Quarantäne zur Verfügung. Wegen der Entwicklung des Infektionsgeschehens und nach Abbau der gesetzlichen Schutzmaßnahmen ist eine solche zusätzliche Versorgungsstruktur ab dem 01. Juni 2022 zumindest vorübergehend nicht mehr erforderlich. So beschloss es die Vertreterversammlung der KZV RLP.

„Es war eine tolle Leistung der rheinland-pfälzischen Zahnärzte, in Zeiten wo Schutzausrüstung knapp und viele Fragen zum Infektionsgeschehen noch ungeklärt waren, eine sichere Versorgungsmöglichkeit für Corona-Patienten anzubieten“, lobte die Vorsitzende der BZK Koblenz, Sanitätsrätin Dr. Margrit Brecht-Hemeyer. „Mit ihrem Einsatz haben die Corona-Schwerpunktpraxen die Sicherheit für Patienten und Mitarbeiter in allen Praxen erhöht“, ergänzte anerkennend ihr Stellvertreter Robert Schwan.

Ab dem 01.06.2022 wenden sich Corona-Patienten -wie alle anderen Notfallpatienten auch- bei zwingend erforderlicher zahnärztlicher Behandlung bitte zunächst telefonisch an ihren Hauszahnarzt oder die eingeteilte Notdienstpraxis.