Umschulung
Die betriebliche Umschulung zur ZFA ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Sie ist ein Instrument, das insbesondere für Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anderen Beruf vorgesehen ist und zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit in der Regel auf 24 Monate und im Einzelfall zur Anerkennung von Teilprüfungsleistungen führen kann.
Eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder auch Rehabilitationsträger ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Jeweils aktuelle Informationen finden Sie bei der Bundesagentur, den Umschulungsvertrag stellen wir Ihnen zum Download bereit.