Berufsschule 

Der Besuch der Berufsschule ist verpflichtender Bestandteil der Ausbildung.

Die Ausbildenden sind für die Anmeldung in der zuständigen Berufsschule unmittelbar nach Genehmigung des Ausbildungsvertrages zuständig.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Berufsschule für Sie zuständig ist, wenden Sie sich bitte an hmartini@bzkko.de

mädchen schaut durch fingerrahmen

Berufsschulen im Bereich der BZK Koblenz

Liste der Berufsbildenden Schulen

Anrechnung der Berufsschulzeiten

Im Regelfall findet der Berufsschulunterricht wöchentlich an einem langen Schultag und alle zwei Wochen an einem kurzen Schultag statt.Für die Teilnahme am Unterricht müssen die Auszubildenden von den Ausbildenden freigestellt werden. Folgende Zeiten müssen auf Ihre wöchentliche Ausbildungszeit angerechnet werden:

1. Für den langen Tag wird ein ganzer Arbeitstag angerechnet mit einem Fünftel der in Ihrem Ausbildungsvertrag eingetragenen wöchentlichen Ausbildungszeit (z.B. 40 Stunden : 5 = 8 Stunden).

2. Für den kurzen Tag wird die tatsächliche Zeit in der Schule einschließlich der Pausen angerechnet.

Im Anschluss an den kurzen Tag darf die Ausbildung unter Beachtung der höchstzulässigen täglichen Ausbildungszeit in der Praxis fortgesetzt werden.