Berufsschule
Der Besuch der Berufsschule ist verpflichtender Bestandteil der Ausbildung.
Die Ausbildenden sind für die Anmeldung in der zuständigen Berufsschule unmittelbar nach Genehmigung des Ausbildungsvertrages zuständig.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Berufsschule für Sie zuständig ist, wenden Sie sich bitte an hmartini@bzkko.de
Berufsschulen im Bereich der BZK Koblenz
Berufsbildende Schule
Kreuzstr. 120
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
https://www.bbsahrweiler.de/cmx/
Berufsbildende Schule - Wirtschaft -
Rheingrafenstr. 20
55543 Bad Kreuznach
https://www.bbswkh.de/aufnahmeantraege/sonstiges
Berufsbildende Schule Harald-Fissler-Schule
Abteilung Wirtschaft
Vollmersbachstr. 5
55743 Idar-Oberstein
https://bbs-io.de/anmeldung/
Berufsbildende Schule - Wirtschaft -
Cusanusstr. 25
56073 Koblenz
https://bbsw-koblenz.de/unternehmen/anmeldung-auszubildende/
Berufsbildende Schule
von Bodelschwinghstraße 33
56410 Montabaur
Ludwig-Erhard-Schule
BBS - Wirtschaft -
Beverwijker Ring 3
56564 Neuwied
https://www.les-neuwied.de/bildungsgangberatung/anmeldung
Berufsbildende Schule
Hachenburger Str. 47
57537 Wissen
https://www.bbs-wissen.de/de/downloads/anmeldung/
Anrechnung der Berufsschulzeiten
Im Regelfall findet der Berufsschulunterricht wöchentlich an einem langen Schultag und alle zwei Wochen an einem kurzen Schultag statt.Für die Teilnahme am Unterricht müssen die Auszubildenden von den Ausbildenden freigestellt werden. Folgende Zeiten müssen auf Ihre wöchentliche Ausbildungszeit angerechnet werden:
1. Für den langen Tag wird ein ganzer Arbeitstag angerechnet mit einem Fünftel der in Ihrem Ausbildungsvertrag eingetragenen wöchentlichen Ausbildungszeit (z.B. 40 Stunden : 5 = 8 Stunden).
2. Für den kurzen Tag wird die tatsächliche Zeit in der Schule einschließlich der Pausen angerechnet.
Im Anschluss an den kurzen Tag darf die Ausbildung unter Beachtung der höchstzulässigen täglichen Ausbildungszeit in der Praxis fortgesetzt werden.