Allgemeine Informationen zu Fortbildungen

Freiwilliges Fortbildungssiegel - LZK RLP

Die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz vergibt das Freiwillige Fortbildungssiegel (FFS) gemäß dem Punkte- und Akkreditierungssystem der DGZMK/BZÄK.

Sobald Zahnärzte über einen Zeitraum von drei Jahren 150 Punkte erlangt haben, können sie das Fortbildungssiegel bei der Landeszahnärztekammer beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der LZK RLP.

Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen

Fortbildungsveranstaltungen müssen nicht zwingend von der Bezirks- oder Landeszahnärztekammer anerkannt werden. Es genügt, wenn der Veranstalter erklärt, dass die Leitsätze und Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur zahnärztlichen Fortbildung, einschließlich der Punktbewertung nach BZÄK und DGZMK, eingehalten werden.

In der Ankündigung der Veranstaltung muss darauf hingewiesen werden, dass diese Leitsätze anerkannt werden. Außerdem muss der Veranstalter bei Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereich der BZK Koblenz diese über info@bzkko.de informieren.

Antrag Akkreditierung Fortbildung

Fortbildung Leitsätze (PDF)

Fortbildung Erläuterungen (PDF)

Eine Teilnehmerliste sollte geführt und mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Auf der Teilnahmebescheinigung sollte bestätigt werden, dass die Leitsätze und Empfehlungen der BZÄK zur Fortbildung eingehalten werden und die Punktbewertung nach BZÄK und DGZMK erfolgt. Es ist dabei nicht erlaubt, ein Logo oder Siegel der BZÄK/DGZMK zu verwenden.

Sollten Sie eine Akkreditierung über die BZK Koblenz wünschen, verwenden Sie bitte das Antragsformular.