Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen
Fortbildungsveranstaltungen müssen nicht zwingend von der Bezirks- oder Landeszahnärztekammer anerkannt werden. Es genügt, wenn der Veranstalter erklärt, dass die Leitsätze und Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur zahnärztlichen Fortbildung, einschließlich der Punktbewertung nach BZÄK und DGZMK, eingehalten werden.
In der Ankündigung der Veranstaltung muss darauf hingewiesen werden, dass diese Leitsätze anerkannt werden. Außerdem muss der Veranstalter bei Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereich der BZK Koblenz diese über info@bzkko.de informieren.
Eine Teilnehmerliste sollte geführt und mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Auf der Teilnahmebescheinigung sollte bestätigt werden, dass die Leitsätze und Empfehlungen der BZÄK zur Fortbildung eingehalten werden und die Punktbewertung nach BZÄK und DGZMK erfolgt. Es ist dabei nicht erlaubt, ein Logo oder Siegel der BZÄK/DGZMK zu verwenden.
Sollten Sie eine Akkreditierung über die BZK Koblenz wünschen, verwenden Sie bitte das Antragsformular.