Anmeldung/Abmeldung der Röntgenanlage
Gewerbeaufsicht
Neu erworbene Röntgengeräte müssen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord angemeldet werden. Der Betrieb der Röntgenanlage ist erst vier Wochen nach der Anzeige gestattet, es sei denn man erhält von der Gewerbeaufsicht vorab eine Betriebserlaubnis.
Deshalb empfehlen wir Ihnen den Antrag frühestmöglich zu stellen und den Sachverständigenbericht nach Erstabnahme umgehend nachzureichen. Eine persönliche Kontaktaufnahme kann hilfreich sein. Stilllegungen von Röntgenanlagen müssen ebenfalls der SGD Nord gemeldet werden.
Entsprechende Formulare finden Sie unter:
BZK Koblenz
Die An-, Ab- und Ummeldung von Röntgengeräten bei der BZK Koblenz ist im Rahmen der Qualitätssicherung ebenfalls verpflichtend, jedoch nicht Betriebsvoraussetzung.
Diese erfolgt formlos per Email an aseibold@bzkko.de bitte immer unter Beifügung des vollständigen aktuellen Sachverständigenberichtes im pdf-Format, bei Stilllegungen reicht die Angabe von Typ und Seriennummer.
Zu den meldepflichtigen Änderungen gehören auch Standortwechsel oder die Aufrüstung z.B. eines OPG um DVT- oder FRS-Funktionen oder auch die Digitalisierung einer Röntgenanlage.