Ausbilderwechsel
Ausbildungsberatung
Der Wechsel zu einem anderen Ausbilder während der Ausbildung ist unter gewissen Umständen möglich, sollte aber die Ausnahme sein. Im Vordergrund sollte immer die Lösung von Problemen zwischen Auszubildendem und Ausbilder stehen. Falls dies nicht gelingt, können Sie sich an die Ausbildungsberater der BZK Koblenz wenden.
Während der Probezeit
Während der Probezeit, die konkrete Dauer ist in Ihrem persönlichen Ausbildungsvertrag festgelegt, können beide Seiten ohne Angabe von Gründen den Ausbildungsvertrag fristlos kündigen. Die schriftliche Kündigung legen Sie uns bitte immer umgehend vor: hmartini@bzkko.de
Nach der Probezeit
Aufhebungsvertrag
Um die Ausbildung zur ZFA bei einem anderen Ausbilder fortsetzen zu können, ist der Aufhebungsvertrag der Königsweg. Diesen schließen Ausbilder und Auszubildende einvernehmlich ab und regeln dort z.B. den Zeitpunkt, zu dem die Aufhebung gelten soll.
Einen Aufhebungsvertrag finden Sie zum Download.
Den von beiden Seiten unterzeichneten Aufhebungsvertrag legen Sie uns bitte ebenfalls umgehend vor: hmartini@bzkko.de
Kündigung
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, man hat sich folglich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einigen können. Eine Kündigung durch die Auszubildende führt zunächst dazu, dass sie die Ausbildung in diesem Beruf nicht fortsetzen und auch nicht neu beginnen kann. Eine Ausnahme ist die Kündigung aus wichtigem Grund. Der wichtige Grund ist ein Rechtsbegriff, es geht dabei nicht primär darum, ob dieser Grund für Sie persönlich wichtig ist, sondern um eine objektive Beurteilung.
Wegen der erheblichen Folgen empfehlen wir Ihnen: Kündigen Sie nicht, ohne mit Ihrem Ausbildungsberater der BZK Koblenz gesprochen zu haben. Auch für eine Kündigung gilt: Umgehend eine Kopie an die BZK Koblenz: hmartini@bzkko.de.
Die Zeit dazwischen
Wenn ein Ausbilderwechsel im Raum steht, ist es immer empfehlenswert, sich bereits im Vorfeld einen neuen Ausbilder zu suchen, der bereit ist, die Ausbildung fortzusetzen.
Mit dem neuen Ausbilder muss auf jeden Fall wieder ein neuer Ausbildungsvertrag geschlossen werden.
Sollte ein nahtloser Übergang nicht möglich sein, besuchen Sie bitte weiterhin die Berufsschule.
Ob es durch eine größere Pause zu einer Verschiebung Ihres voraussichtlichen Prüfungstermins kommt, entscheidet die BZK Koblenz.