Aktualisierung der Fachkunde

Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 74 StrlSchG erwirbt man als Zahnarzt in der Regel erstmals mit dem Staatsexamen.

Ab diesem Zeitpunkt darf man Röntgenanlagen selbst betreiben und die rechtfertigende Indikation zur Anfertigung von Röntgenaufnahmen stellen.

bzk-koblenz-notiz-info

Aktualisierungskurse

Die Fachkunde gemäß § 48 StrlSchV muss taggenau alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Die Aktualisierung findet in zertifizierten Kursen statt, hier werden Sie auf den neuesten Stand der Röntgentechnik und des Strahlenschutzes gebracht.

Bitte buchen Sie Ihren Kurs rechtzeitig, damit Sie die 5-Jahresfrist nicht verpassen.

Zur Kursbuchung

Fortgeltungsbescheinigung

Sollten Sie den 5-Jahres-Zeitraum überschritten haben, müssen Sie zunächst bei der LZK eine Fortgeltung der Fachkunde beantragen. Wenn diese genehmigt ist, können Sie sich für einen Aktualisierungskurs anmelden und laden die Fortgeltungsbescheinigung bei der Anmeldung bitte zusätzlich hoch.

LZK Beantragung

Grunderwerbskurse

Wenn die Aktualisierungsfrist erheblich überschritten ist und Ihnen keine Fortgeltung bescheinigt wird, müssen Sie an einem Grunderwerbskurs teilnehmen, weil Ihre Fachkunde nicht mehr gültig ist.  Diese Kurse stehen auch Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung, die ihren Abschluss nicht in Deutschland erworben haben.

Diese umfangreichen Kurse bestehen aus theoretischen und praktischen Teilen (Sachkundeerwerb). Grunderwerbskurse werden von verschiedenen Anbietern angeboten, so z.B. vom Haus der Technik.

Achten Sie auf eine gültige Zertifizierung dieser Kurse durch eine Aufsichtsbehörde.