Angestellte Zahnärzte
Mitgliedschaft BZK Koblenz
Wenn Sie im Bereich der Bezirkszahnärztekammer Koblenz zahnärztlich tätig sind, besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der BZK Koblenz und in der Landeszahnärztekammer RLP. Die Mitgliederverwaltung beider Kammern wird durch die BZK Koblenz durchgeführt. Die BZK Koblenz ist diesbezüglich Ihr Ansprechpartner. Ferner sind Sie verpflichtet Änderungen Ihres Status, Ihrer Anschriften und sonstiger beruflicher oder privater Daten der BZK Koblenz unverzüglich bekannt zu geben.
Urkunden und Bescheinigungen wie Approbationsurkunden, Promotionsurkunden, Fachzahnarzturkunden und Bescheinigungen von Masterabschlüssen laden Sie uns bitte stets als beglaubigte Kopie hoch.
Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft
Nach Beendigung Ihrer zahnärztlichen Tätigkeit und auch im Status arbeitssuchend können Sie freiwilliges Mitglied der BZK Koblenz bleiben. Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und laden es in das Portal hoch.