Notdienst

Notdiensteinteilung

Die Einteilung zum Notdienst in den entsprechenden Bezirken können die notdienstpflichtigen Mitglieder nach Login in das Portal der Webseite selbst vornehmen. Endgültig gebucht ist ein Notdienst erst nach Bestätigung durch die Geschäftsstelle.

Durch Selbsteinteilung unversorgt bleibende Notdienste werden von Amts wegen durch die BZK Koblenz zugeteilt.

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Erreichbarkeit während Dienstpflicht

Während der Dienstpflicht ist die durchgängige Erreichbarkeit sicherzustellen. Bitte kontrollieren Sie sorgfältig Ihre Rufweiterleitungen und Bandansagen.

Als Zahnarzt ist man außerhalb der organisierten Notdienstzeiten verpflichtet, sich um an einen herangetragene zahnärztliche Notfälle zu kümmern. Zu diesem Zweck sollte eine Bandansage eine Kontaktmöglichkeit für hilfesuchende Patienten auch außerhalb Ihrer Praxiszeiten eröffnen.

Die Zugehörigkeit des Patienten zu einem anderen Notdienstbezirk entbindet nicht von der Verpflichtung zur Hilfeleistung. Hinweise zu den indizierten Behandlungen finden Sie in der Stellungnahme der DGZMK. 

Bitte beachten Sie auch die vertragszahnärztlichen Regularien der KZV RLP hierzu.

Wissenschaftl. Stellungnahme DGZMK