Ausbildungsvertrag

Neue Ausbildungsverträge dürfen grundsätzlich nur in dem Zeitraum vom 01.07. bis zum Ende der Herbstferien eines Kalenderjahres beginnen. Nach Möglichkeit sollte der Ausbildungsbeginn vor Beginn des Schuljahres liegen. Planen Sie deutlich vor dem Zeitraum eine Beschäftigung im Sinne einer Ausbildung zu beginnen, kann eine Einstiegsqualifikation (EQ) eine gute Lösung sein.

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Neue Ausbildungsverträge ab 01.08.2025

Ausbildungsverträge für neue Ausbildungen ab dem 01.08.2025 können nur noch in der App azubidigital abgeschlossen werden.

Ausbilderwechsel bei Beginn der Ausbildung im Sommer 2025

Die neuen Ausbildungsverträge sind ebenfalls in der App azubidigital abzuschließen.

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Ausbilderwechsel bei Beginn der Ausbildung im Ausbildungsjahr 2024 und früher

Die neuen Ausbildungsverträge sind mit den alten Formularen abzuschließen. Diese erhalten Sie bei Frau Martini: hmartini@bzkko.de.

Höchstzahl an Ausbildungsverhältnissen

Zur Sicherung der Qualität in der Ausbildung können wir in der Regel nur höchstens 2 Ausbildungsverhältnisse pro Zahnarzt und nur je eines pro Zahnarzt und Ausbildungsjahr eintragen. Voraussetzung hierfür ist zusätzlich eine ausreichende Anzahl von ZFA’s mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die derzeitig gültige Ausbildungsverordnung finden Sie hier zum Download.

Ausbildungsverordnung