Aktualisierung der Kenntnisse
Kenntnisse im Strahlenschutz gem. § 74 StrlSchG erwirbt man als ZFA erstmals mit erfolgreicher Abschlussprüfung in Kombination mit einer Röntgenklausur.
Ab diesem Zeitpunkt darf man auf Anweisung eines Zahnarztes selbstständig Röntgenaufnahmen anfertigen.
Aktualisierungskurse
Diese Kenntnisse müssen gemäß § 49 StrlSchV taggenau alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Die Aktualisierung findet in zertifizierten Kursen statt, hier wird Wichtiges wiederholt und über Neues aus Gesetzgebung und Röntgentechnik berichtet.
Bitte buchen Sie Ihren Kurs rechtzeitig, damit Sie die 5-Jahresfrist nicht verpassen.
Fortgeltungsbescheinigung
Sollten Sie den 5-Jahres-Zeitraum überschritten haben, müssen Sie zunächst bei der LZK eine Fortgeltung der Kenntnisse beantragen. Wenn diese genehmigt ist, können Sie sich für einen Aktualisierungskurs anmelden und laden die Fortgeltungsbescheinigung bei der Anmeldung zusätzlich hoch.
Grunderwerbskurse
Wenn die Aktualisierungsfrist erheblich überschritten ist und Ihnen keine Fortgeltung bescheinigt wird, müssen Sie an einem Grunderwerbskurs teilnehmen, weil Ihre Kenntnisse verfallen sind. Diese Kurse stehen Angehörigen anderer medizinischer Hilfsberufe mit abgeschlossener Ausbildung auch zum Ersterwerb der Kenntnisse zur Verfügung.
Diese umfangreichen Kurse bestehen aus theoretischen und praktischen Teilen (Sachkundeerwerb). Grunderwerbskurse werden im Wechsel von der BZK Pfalz und der BZK Trier angeboten.