Startschuss für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

Ab sofort können Zahnärztinnen und Zahnärzte in Rheinland-Pfalz einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen.

Die Landeszahnärztekammer ist die zuständige Stelle für die Herausgabe des eHBA. Ihre Aufgabe ist es dabei, im Ausgabeverfahren die Berufseigenschaft „Zahnärztin/Zahnarzt“ zu bestätigen und den eHBA beim Anbieter zur Produktion freizugeben.

Aktuell stehen drei zugelassene Anbieter zur Verfügung.
D-Trust
T-Systems/Telesec
Medisign

Die Firma SHC befindet sich noch im Zulassungsverfahren.

Das Antragsformular finden Sie direkt auf der Startseite www.lzk.de, wenn Sie auf den gelben Button „eHBA“ klicken.

Sie suchen noch weitere Informationen zum eHBA? Dann steigen Sie am besten über den Menüpunkt Kammermitgliedschaft/eHBA  https://www.lzk.de/zahnaerzte/kammermitgliedschaftehba/ ins Thema ein.

Wir empfehlen Ihnen, den eHBA zeitnah zu beantragen, so dass Sie baldmöglichst (verpflichtend zum 1. Januar 2021) vollständig in die Telematik-Infrastruktur eingebunden sind.