Die Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar) für PatientInnen und BesucherInnen in unseren Praxen ist bis zum 07. April 2023 weiterhin gültig. Bei Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren genügt eine OP-Maske. Grundsätzlich von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.