Aktuelles

Bitte beachten Sie die neue Handlungsempfehlung zur Erstellung und Einreichung des Betrieblichen Ausbildungsnachweises.

Diese Handlungsempfehlung gilt ab der Sommerprüfung 2022. Wir bitten höflich um die Weitergabe an die Auszubildenden in Ihrer Praxis.

Handlungsempfehlung zur Erstellung und Einreichung des Betrieblichen Ausbildungsnachweises hier herunterladen

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Arbeitgeber bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Präsenz die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten.
Weiterhin gilt, dass Praxisinhaberinnen und -inhaber die Sachkosten für PoC-Antigen-Schnelltests über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen.

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Die Freischaltung zur Reservierung der Notfalldiensttermine für das Jahr 2022 ist am 10. November 2021 um 14.00 Uhr.

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Gemeinsame Presseinformation hier herunterladen

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