Aktuelles

Das Masernschutzgesetz verpflichtet Praxispersonal zum Nachweis von Impfschutz oder Immunität. Für bereits Beschäftigte galt eine Übergangsfrist bis Ende Dezember, die nun bis Ende Juli 2022 verlängert wurde.

Die neue Frist gilt nur für Beschäftigte, die bereits vor dem 1. März 2020 in der Praxis tätig waren. Neuanstellungen müssen den Nachweis vor Aufnahme der Tätigkeit erbringen.

Mit der...

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Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutscher Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und Deutscher Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO)

 

Ergänzung zum Delegationsrahmen

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